Der Nationale Radverkehrsplan
Das Bundesverkehrsministerium hat einen Plan: Deutschland soll fahrradfreundlicher werden. Der Nationale Radverkehrsplan will alle Beteiligten ermuntern, die nötigen Schritte zu unternehmen. Lange Zeit hat die Politik das Radfahren eher stiefmütterlich behandelt, als lobenswerte, aber doch nicht besonders wichtige Kinder- und Freizeitbeschäftigung. Mit dem Nationalen Radverkehrsplan 2002 bis 2012 will das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung diese Sichtweise verändern und den Anteil des Fahrrads am gesamten Verkehrsaufkommen deutlich steigern.
Das Vorbild heißt Masterplan Fiets und kommt aus den Niederlanden. Dank konsequenter und jahrelanger Förderung beträgt dort der Anteil des Radverkehrs mittlerweile 27 Prozent. Der holländische Plan (1992–1997) beschränkte sich nicht darauf, Geld für mehr Radwege zur Verfügung zu stellen – er betraf alle Aspekte, die mit dem Radverkehr zu tun haben: Vernetzung der Radrouten untereinander und mit dem öffentlichen Verkehr, Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zugunsten der Radfahrer, Schutz vor Fahrraddiebstahl und nicht zuletzt Imageverbesserung des alltäglichen Radfahrens.
Radverkehr als System: Unter diesem Motto will die Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans den Stellenwert des alltäglichen Radverkehrs erhöhen, wirtschaftliche Impulse durch Fahrradtourismus erreichen und die Verkehrssicherheit verbessern. Für alle Aspekte, die für den Radverkehr von Bedeutung sind, formuliert der Plan jeweils Ausgangslage, Ziele, Lösungsstrategien und konkrete Maßnahmen; ob es nun der Alltagsverkehr, der Fahrradtourismus, die Vernetzung der Verkehrsträger, die Koordinierung der Radverkehrsplanung und -förderung, der Ordnungsrahmen, Sicherheit, Forschungsaktivitäten oder die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist.
In seinem eigenen Zuständigkeitsbereich hat der Bund folgende Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans realisiert: Es wird mehr Geld für Forschungsprojekte, für Öffentlichkeitsarbeit rund ums Rad und vor allem mehr Geld für Radwege an Bundesstraßen bereit gestellt. Allein dafür sind seit 2002 98 Millionen Euro jährlich im Bundeshaushalt vorgesehen. Zudem hat das Verkehrsministerium diverse Änderungen der Straßenverkehrsordnung zugunsten des Radverkehrs in Angriff genommen.
Mit dem Nationalen Radverkehrsplan würdigt die Bundesregierung das Fahrrad als zentralen Baustein einer nachhaltigen Mobilitätspolitik. Daneben ist freilich ein stärkeres Engagement der privaten Wirtschaft (seien es Arbeitgeber, Einzelhändler oder Vermieter) wünschenswert, aber nur begrenzt von staatlicher Seite zu verordnen.
Alle Bemühungen, mit dem Radverkehr eine sinnvolle Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu schaffen, werden aber nur dann Erfolg haben, wenn die Bürgerinnen und Bürger mitmachen. Denn eines ist klar: Ohne Radfahrer hat die beste Radverkehrsförderung keinen Sinn. Und mitmachen heißt vor allem, selber in die Pedale zu treten. Mit der Förderung des fahrradfreundlichen Regierungsviertels in Berlin will die Bundesregierung mit gutem Beispiel vorangehen: Vielleicht nicht immer, aber immer öfter soll mit dem Rad regiert werden.
Weiterführende Informationen: Portal des Nationalen Radverkehrsplans